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Sammelklage: Booking-Chef Glenn Fogel nimmt Stellung

Über 10’000 europäische Hotels planen, gegen Booking.com zu klagen. Sie fordern Schadenersatz für die durch das Reiseportal erzwungene Preisbindung, die gegen Kartellrecht verstoßen hat. Jetzt nimmt Booking-Chef Glenn Fogel erstmals Stellung zu dieser Sammelklage. «Ich sehe keinen Grund für die Klage, da die Hotels freiwillig mit unserer Plattform zusammenarbeiten», so Fogel in einem Interview.

Der Vorstandschef der Buchungsplattform Booking.com, Glenn Fogel, verteidigt sein Unternehmen mit Blick auf die von europäischen Hotels angestrengte Sammelklage: „Ich sehe keinen Grund dafür, gegen Booking vorzugehen. Aus welchem Anlass denn? Es gab und gibt doch keinen Zwang, ein Hotelzimmer über unsere Plattform anzubieten“, so Fogel gegenüber den Zeitungen der deutschen Funke Mediengruppe.

„Wir geben viel Geld aus, damit die Reisenden zu unseren Partnern kommen. Und das Einzige, was wir in der Vergangenheit verlangt hatten, war, dass Menschen, die über unsere Plattform gebucht haben, dann auch denselben Preis bekamen, den das Hotel auf der eigenen Internetseite anbot“, erklärt Fogel.

Die mitunter von Hoteliers kritisierte Höhe der Provision, die Booking für die Vermittlung von Gästen an die Unterkünfte verlangt, bezeichnet Fogel als marktüblich. „Ich finde, unser Produkt ist sehr wertvoll und hat somit eben auch seinen Preis“, erklärt er. Glenn Fogel verwies auf die Komplexität der angebotenen Dienstleistung. „Sehen Sie, wir besorgen einem Hotel in München zum Beispiel Übernachtungsgäste aus Japan. Wir schalten dafür Anzeigen auf Japanisch, machen den Kundenservice auf Japanisch und akzeptieren japanische Zahlungsmittel“, so der Booking-Chef. Man mache all das für die Hotels. „Und wenn wir dann von 100 Euro Übernachtungspreis 15 Euro abbekommen, ist das eine faire Angelegenheit für das, was wir leisten“, betont Fogel.

Booking sieht sich in Europa möglicherweise mit einer Sammelklage von rund 10.000 Hoteliers konfrontiert, wie in dieser Woche bekannt wurde. Sie fordern Schadenersatz für die durch das Reiseportal erzwungene Preisbindung (vgl. Interview mit IHA-Geschäftsführer Markus Luthe auf Hotel Inside).

Im Interview verriet Fogel zudem sein eigenes Reisegeheimnis. So checkt er in Hotels offenbar stets inkognito ein. Er verrate niemals an der Rezeption, dass er der Booking-Chef sei, sagt er. „Unsere privaten Buchungen übernimmt auch stets meine Frau, die einen anderen Nachnamen als ich trägt. Ich will da wirklich das echte Übernachtungserlebnis“, so Fogel.

Wenn sich der Aufenthalt dem Ende zuneigt, sucht Fogel mitunter aber doch den Kontakt, sagt er. «Am Abreisetag unterhalte ich mich aber ganz gerne mal mit dem Hotel-Geschäftsführer. Aber eher, um der Person zu danken und um zu erfahren, wie die Hotels die Beziehung mit Booking bewerten und wie wir besser werden können.»

Quellen: ntv.de, spl, Funke Mediengruppe, August 2025

Hotel Inside Background: 10‘000 Hotels klagen gegen Booking.com

Mehr als 10.000 Hotels in Europa haben sich einer Sammelklage gegen Booking.com angeschlossen. Sie fordern Schadensersatz für jahrelang erzwungene Preisbindungsklauseln, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Herbst 2024 für kartellrechtswidrig erklärt hatte.

Die sogenannte Bestpreisklausel verhinderte, dass Hotels ihre Zimmer auf anderen Vertriebskanälen, wie ihrer eigenen Webseite, günstiger anbieten konnten als auf der Plattform von Booking.com. Ziel dieser Regelung war es, die direkten Buchungen der Gäste bei den Hotels zu unterbinden, die auch über Booking.com auf die Häuser aufmerksam wurden. Die Richter des EuGH stellten in ihrem Urteil fest, dass Plattformen auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.

Forderung nach Schadensersatz für zwei Jahrzehnte

Die Kläger verlangen Schadensersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024. Alexandros Vassilikos, Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, betont, dass europäische Hoteliers lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten hätten. Die Sammelklage sei daher eine klare Botschaft, dass missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt von der Hotellerie nicht hingenommen würden.

Die Klage wird vor einem niederländischen Gericht verhandelt, da sich der Hauptsitz von Booking.com in Amsterdam befindet. Koordiniert wird das Vorgehen von der Hotel Claims Alliance. Unterstützt wird die Klage von Hotrec sowie von mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch HotellerieSuisse.

Ambivalentes Verhältnis: Unverzichtbar trotz Kritik

Trotz der rechtlichen Schritte bleibt die Plattform für viele Hotels unverzichtbar. Sie nutzen Booking.com weiterhin, um eine große Reichweite zu erzielen und potenzielle Gäste zu erreichen. Eine Studie der Fachhochschule Westschweiz Wallis zeigt, dass der Marktanteil von Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent lag – in der DACH-Region sogar bei 72,3 Prozent. Im selben Zeitraum sank der Anteil der Direktbuchungen zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent.

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