Österreich lebt vom Tourismus an sieben Tagen die Woche. Gäste checken sonntags ein, fahren Bergbahn, besuchen Museum und Restaurant – und treffen beim Einkaufsbummel vielerorts auf verschlossene Türen. Die Österreichische Hotelvereinigung (ÖHV) fordert deshalb mehr Freiheit für Sonntagsöffnungen in Tourismusorten. Der Blick in die Schweiz und nach Deutschland zeigt: Auch dort ist der Sonntag geschützt, doch touristische Ausnahmen sind teilweise deutlich weiter gefasst. Hotel Inside sagt: Wer in einem klar definierten Tourismusgebiet am Sonntag öffnen will, sollte dies unter fairen Arbeitsbedingungen auch dürfen. Ein Inside-Report von Thommy Karl.
Der Anlass für die neue Debatte ist fast schon symbolisch: Die Österreichische Post stellt seit Juni 2026 auch in Salzburg sonntags Pakete zu. In Wien, Linz und Graz gab es diesen Service bereits zuvor. Für ÖHV-Präsident Walter Veit ist damit ein Widerspruch sichtbar geworden, den Touristiker seit Jahren beklagen. Während der Onlinehandel rund um die Uhr verkauft und die Logistik selbst am Sonntag bis zur Haustür kommt, bleibt der klassische Einzelhandel gerade dort eingeschränkt, wo sich am Wochenende besonders viele Gäste bewegen.
Die ÖHV formuliert es zugespitzt: «Pakete kommen bis vor die Haustür, Festspielgäste in Salzburg stehen vor verschlossenen Läden.» Der Satz trifft einen Nerv – auch wenn die Rechtslage komplizierter ist, als es die Schlagzeile vermuten lässt. Denn Österreich kennt durchaus Sonntagsöffnungen. Nur sind sie ein dichtes Geflecht aus Bundesgesetz, Landesverordnungen, Sortimentseinschränkungen, Saisonzeiten und arbeitsrechtlichen Zusatzregeln. Wer öffnen darf, hängt mitunter davon ab, in welchem Ortsteil das Geschäft liegt und ob es Sportartikel, Lebensmittel, Souvenirs oder andere Waren verkauft.

Österreich: Ausnahmen ja, aber als Flickenteppich
Das Öffnungszeitengesetz 2003 legt als Grundsatz fest: An Sonn- und Feiertagen sind Verkaufsstellen geschlossen zu halten. Gleichzeitig dürfen die Landeshauptleute für besondere regionale Bedürfnisse Ausnahmen verordnen. Genau hier beginnt die österreichische Kleinteiligkeit. Die Möglichkeit zur Flexibilisierung existiert, wird aber je nach Bundesland und Destination sehr unterschiedlich genutzt.
Salzburg ist dafür ein gutes Beispiel. In zahlreichen Sommersaisonorten – darunter Zell am See, Kaprun, Saalbach-Hinterglemm, Bad Gastein, St. Gilgen, Flachau oder Obertauern – dürfen bestimmte Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Sport- und Badeartikel sowie Sportbekleidung können in der Sommersaison zwischen 9 und 19 Uhr angeboten werden; für Lebensmittel, Reiseandenken und Reisebedarf gelten ebenfalls Öffnungsmöglichkeiten, allerdings zeitlich begrenzt. Selbst in der Stadt Salzburg gibt es im Innenstadtbereich Sonntagsausnahmen, vor allem für Lebensmittel, Reisebedarf, Souvenirs, Kunst- und kunstgewerbliche Gegenstände. Eine freie Sonntagsöffnung des normalen Mode-, Schuh- oder Lifestyle-Handels ist das aber nicht.
Auch andere Bundesländer zeigen, dass es grundsätzlich geht. Tirol erlaubt in Saisonorten Sonntagsverkauf für Gegenstände des täglichen Bedarfs, teils allerdings ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern. Kärnten kennt in ausgewiesenen Tourismusgebieten saisonale Sonntagsöffnungen für Waren des täglichen Bedarfs. Wien wiederum erlaubt im Prater an Sonn- und Feiertagen bestimmte Verkaufsstellen von 9 bis 22 Uhr. Das Problem ist also nicht, dass Österreich keinerlei Instrumente hätte. Das Problem ist die Logik: Sie ist historisch gewachsen, lokal zersplittert und für Gäste wie Betriebe kaum intuitiv nachvollziehbar.
Salzburg und Wien: Weltstadt am Sonntag – aber nur teilweise
Vor allem bei Salzburg und Wien wird der Widerspruch sichtbar. Beide Städte vermarkten sich international, leben von Kultur, Kongressen, Wochenend- und Kurzreisen. Der touristische Tagesrhythmus endet nicht am Samstagabend. Trotzdem bleibt der reguläre Einzelhandel am Sonntag weitgehend ausgeschlossen, während Gastronomie, Hotellerie, Kultur, Verkehr, Freizeitwirtschaft und zunehmend auch Logistik selbstverständlich arbeiten.
Behörden und Politik verweisen zu Recht auf den Schutz der Sonntagsruhe und der Beschäftigten. Doch Schutz muss nicht Stillstand bedeuten. Ein modernes Modell könnte Öffnungen ermöglichen, ohne sie vorzuschreiben: klar abgegrenzte Tourismuszonen, definierte Zeitfenster, Freiwilligkeit auf Unternehmensseite, verbindliche Zuschläge und Ersatzruhe für Mitarbeitende. Der Staat müsste dann nicht entscheiden, ob ein Souvenir «touristisch genug» ist, während zwei Türen weiter ein Modegeschäft trotz voller Fussgängerzone geschlossen bleibt.

Schweiz: Strenger Grundsatz, überraschend flexible Tourismusorte
Die Schweiz gilt beim Sonntagsschutz ebenfalls als restriktiv. Das Arbeitsgesetz verbietet Sonntagsarbeit grundsätzlich; kantonale Ladenöffnungsgesetze bestimmen zusätzlich, wann Geschäfte überhaupt offen sein dürfen. Gleichzeitig kennt die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz eine wichtige Ausnahme: Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten, die spezifische Bedürfnisse von Touristen bedienen, können während der Saison Verkaufspersonal am Sonntag ohne Einzelbewilligung beschäftigen. Auch grosse Bahnhöfe und Flughäfen verfügen über weitreichende Sonderregeln.
Besonders anschaulich ist das Wallis. Das kantonale Ladenöffnungsgesetz erlaubt in anerkannten touristischen Orten Ladenöffnungen während der ganzen Woche sowie an Sonn- und Feiertagen bis 21 Uhr; Bundesarbeitsrecht bleibt vorbehalten. Zermatt setzt die Schliessungszeit der Läden für das ganze Jahr 2026 auf 21 Uhr fest. Damit ist das Einkaufserlebnis dort sehr viel stärker an den touristischen Alltag angepasst als in vielen österreichischen Städten.
Interessant ist zugleich: Eine allgemeine Ausweitung von bis zu vier auf bis zu zwölf bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe pro Jahr fand im Schweizer Ständerat im Juni 2026 keine Mehrheit. Die Schweiz liberalisiert also nicht flächendeckend. Sie zeigt aber, dass ein strenger Sonntagsschutz und grosszügigere Regeln in klaren Tourismusgebieten nebeneinander bestehen können.

Deutschland: Föderal, kompliziert – aber Tourismus wird ausdrücklich anerkannt
Deutschland ist ebenfalls kein Land des freien Sonntagsshoppings. Der verfassungsrechtliche Schutz von Sonn- und Feiertagen ist stark, die Ladenöffnung liegt weitgehend bei den Bundesländern, und verkaufsoffene Sonntage führen regelmässig zu politischen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert deshalb seit Jahren verlässlichere, rechtssichere Sonntagsöffnungen und kritisiert den Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Onlinehandel.
Für Tourismusorte existieren jedoch bemerkenswert konkrete Modelle. Schleswig-Holstein erlaubt über die sogenannte Bäderverordnung in 95 touristisch geprägten Städten und Gemeinden an Sonn- und Feiertagen Öffnungen für sechs Stunden zwischen 11 und 19 Uhr – in langen Saisonzeiträumen vom 15. März bis 31. Oktober sowie rund um den Jahreswechsel. Mecklenburg-Vorpommern hat seine Regeln 2025/26 neu geordnet: Seit Februar 2026 umfasst die Ortsliste 58 touristisch besonders stark frequentierte Orte und Ortsteile, darunter Warnemünde, Binz, Zingst, Kühlungsborn und Stralsund. Auch dort sind saisonale Sonntagsöffnungen für Waren des täglichen und touristischen Bedarfs vorgesehen.
Und selbst Bayern, traditionell besonders zurückhaltend bei Ladenöffnungszeiten, hat seit August 2025 ein eigenes Ladenschlussgesetz. Gemeinden können in Kur-, Erholungs-, Wallfahrts- und Ausflugsorten bis zu 40 Sonn- und Feiertage pro Jahr für den Verkauf von Tourismusbedarf freigeben. Das ist keine völlige Liberalisierung – aber ein klares gesetzgeberisches Bekenntnis dazu, dass Tourismus andere Nachfragezeiten erzeugt.

Was Österreich daraus lernen könnte
Der DACH-Vergleich zeigt kein einheitliches Erfolgsmodell. In allen drei Ländern bleibt der Sonntag rechtlich besonders geschützt. Überall gibt es Einschränkungen, Sonderregeln und Debatten um Arbeitsbedingungen. Aber Österreich fällt dadurch auf, dass die vorhandenen Ausnahmen besonders kleinteilig wirken. Statt einer verständlichen touristischen Grundregel existiert ein Katalog von Sonderfällen, der historisch gewachsene Grenzen konserviert.
Für die Behörden wäre es an der Zeit, den Zweck der Regulierung neu zu definieren. Geht es darum, Arbeitnehmer zu schützen, dann braucht es starke arbeitsrechtliche Leitplanken. Geht es um den Schutz des Sonntags als gesellschaftlichen Ruhetag, dann kann man Anzahl, Gebiet und Zeitfenster begrenzen. Was schwer zu begründen ist: dass der Staat bis ins Sortiment hinein entscheidet, welche Nachfrage am Sonntag legitim ist, während internationale Gäste gleichzeitig jede Ware online bestellen können.
Eine zeitgemässe Lösung für Tourismusorte müsste nicht «jeden Sonntag überall» bedeuten. Denkbar wären vom Land klar ausgewiesene Tourismuszonen in Städten und Destinationen, etwa historische Zentren, stark frequentierte See- und Bergorte oder Veranstaltungsquartiere. Dort könnten Geschäfte innerhalb eines begrenzten Zeitfensters freiwillig öffnen. Wer geschlossen halten will, bleibt geschlossen. Wer Nachfrage, Personal und ein wirtschaftliches Konzept hat, darf aufsperren.
Hotel Inside: Öffnen ermöglichen, nicht erzwingen
Hotel Inside unterstützt die Forderung nach mehr Sonntagsöffnungen in österreichischen Tourismusorten. Nicht aus Prinzip gegen den freien Sonntag, sondern aus Respekt vor der Realität des Tourismus. Gäste reisen am Wochenende. Sie konsumieren am Wochenende. Hotels, Restaurants, Bergbahnen, Museen, Veranstalter und Verkehrsbetriebe richten ihre Angebote darauf aus. Dass ausgerechnet der stationäre Handel in vielen Destinationen künstlich aus dieser Wertschöpfungskette herausgenommen wird, ist wirtschaftspolitisch schwer nachvollziehbar.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht, ob sonntags geöffnet werden muss. Sondern ob der Staat einem Betrieb verbieten soll zu öffnen, obwohl touristische Nachfrage vorhanden ist und faire Bedingungen für die Beschäftigten sichergestellt werden können. Die Schweiz und Deutschland zeigen: Tourismus-Ausnahmen lassen sich definieren. Österreich müsste sie nicht kopieren. Aber es sollte endlich den Mut haben, aus seinem Verordnungs-Flickenteppich eine nachvollziehbare Regel zu machen.
https://www.oehv.at/ueber-uns/presse/oehv-pakete-kommen-sonntags-geschaefte-bleiben-zu/
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