Die Europäische Union (EU) will mit dem Digital Markets Act die Macht grosser Internetplattformen begrenzen und für faireren Wettbewerb sorgen. Nun muss Google seine Suche in Europa erneut umbauen. Ausgerechnet in der Hotelsuche könnte das aber eine Nebenwirkung haben, die dem politischen Ziel zu widersprechen scheint: Online-Vermittler wie Booking.com und Expedia erhalten mehr Sichtbarkeit, während einzelne Hotels in der Suche weniger prominent und mit weniger Buchungsinformationen erscheinen. Google warnt deshalb vor einem Schaden für lokale Unternehmen und den Direktvertrieb. Hotel Inside wollte wissen: Ist das nur Lobbying eines Konzerns, der seine privilegierte Stellung verteidigen will – oder trifft Google einen wunden Punkt der EU-Regulierung? Die Antwort lautet: beides. Die Gefahr für Hotels ist real. Aber die Geschichte ist komplizierter, als Google sie erzählt.
Kurzfassung
Die EU verfolgt mit dem Digital Markets Act ein legitimes Ziel: Google soll seine eigenen Dienste in der Suche nicht gegenüber konkurrierenden Angeboten bevorzugen. In der Hotelsuche kann die konkrete Umsetzung jedoch einen unerwünschten Nebeneffekt haben. Wenn Vergleichs- und Vermittlungsdienste prominenter erscheinen, während direkte Hotelresultate weniger Funktionen wie Preise oder Verfügbarkeiten zeigen, wird der Weg vom Gast zur Hotelwebsite länger. Das erhöht das Risiko, dass aus einer möglichen Direktbuchung eine vermittelte Buchung wird.
Davon dürften vor allem die bereits starken OTAs profitieren – insbesondere Booking.com. Der europäische OTA-Markt ist stark konzentriert; Booking besitzt eine dominante Stellung und wird von der EU selbst als Gatekeeper reguliert. Damit entsteht ein regulatorisches Paradox: Die EU will die Macht eines Gatekeepers, Google, begrenzen, könnte dadurch aber die relative Macht eines anderen Gatekeepers, Booking, stärken. Diese These ist plausibel und durch frühere Entwicklungen gestützt, aber für die seit September 2026 eingeführte neue Google-Darstellung noch nicht abschliessend gemessen.
Googles Warnungen sollten dennoch nicht unkritisch übernommen werden. Die oft genannten Rückgänge von bis zu 30 Prozent stammen vom Konzern selbst und sind keine neutrale Gesamtbilanz. Unabhängige Analysen zeigen ein differenzierteres Bild: Google Hotels verlor als Direktbuchungskanal deutlich an Gewicht, ein grosser Teil wurde jedoch über andere direkte Google-Kanäle aufgefangen. Die stärkste und sachlich sauberste Schlussfolgerung lautet deshalb: Der DMA kann in der Hotelsuche zu einem regulatorischen Bumerang werden, wenn weniger Selbstbevorzugung durch Google am Ende zu mehr Abhängigkeit der Hotels von dominanten OTAs führt.

Ausführliche Textfassung
Für einen Hotelier ist Google längst nicht mehr nur eine Suchmaschine. Google ist Schaufenster, Wegweiser, Preisvergleich, Kartenanbieter und einer der wichtigsten Einstiege in die Buchungsreise. Wer nach «Hotel Luzern», «Boutiquehotel Berlin» oder nach einem konkreten Haus sucht, sieht nicht einfach zehn blaue Links. Google zeigt Karten, Bewertungen, Bilder, Preise, Verfügbarkeiten und Buchungsoptionen. Exakt darin liegt das Problem, das die Europäische Kommission seit Jahren beschäftigt.
Google betreibt nämlich nicht nur die allgemeine Suchmaschine, sondern auch eigene vertikale Angebote wie Google Hotels, Google Flights oder Google Shopping. Die EU wirft dem Konzern vor, diese eigenen Dienste in der allgemeinen Suche besser behandelt zu haben als konkurrierende Dienste. Am 23. Juli 2026 verhängte die EU-Kommission deshalb im Rahmen des Digital Markets Act, kurz DMA, eine Busse von 460 Millionen Euro wegen unzulässiger Selbstbevorzugung in der Suche. Eine weitere Busse von 430 Millionen Euro betraf Google Play.
Die Grundidee der EU ist nachvollziehbar: Wer den wichtigsten Zugang zum Internet kontrolliert, soll nicht gleichzeitig die eigenen Angebote auf diesem Zugang bevorzugen dürfen. Google soll konkurrierende Dienste nach transparenten, fairen und nicht diskriminierenden Regeln behandeln. Im Hotelbereich gehören zu diesen konkurrierenden Diensten unter anderem sogenannte Vertical Search Services, also spezialisierte Such- und Vergleichsdienste. Dazu zählen je nach Suchanfrage grosse Reiseplattformen und Vergleichsanbieter.
Hier beginnt der Zielkonflikt. Denn ein unabhängiges Hotel ist aus Sicht dieser Regulierung nicht automatisch derselbe Typ «Wettbewerber» wie ein Vergleichsportal. Das Hotel ist Anbieter des eigentlichen Produkts – des Zimmers. Booking.com, Expedia oder andere Vermittler sind dagegen digitale Vertriebs- und Vergleichsplattformen. Wenn Google gezwungen wird, den konkurrierenden Vermittlungs- und Vergleichsdiensten mehr Raum zu geben, kann der einzelne Leistungsträger im Ergebnis zwischen zwei mächtigen Plattformebenen eingeklemmt werden: Google auf der einen Seite, die OTAs auf der anderen.

Was Google jetzt in der Hotelsuche ändert
Seit dem 8. September 2026 rollt Google in der EU eine neue Darstellung der Suchresultate aus. Nach Angaben von Reuters werden spezialisierte Suchdienste in der Ergebnisliste deutlich prominenter dargestellt. Ein solcher Dienst soll weit oben erscheinen, gefolgt von weiteren spezialisierten Anbietern. Darunter bleibt zwar ein Bereich mit einzelnen Hotels, Fluggesellschaften oder Restaurants bestehen, doch wichtige Funktionen wie Echtzeitpreise werden dort reduziert oder entfernt.
Für Hotels ist diese Unterscheidung entscheidend. Die Häuser verschwinden nicht aus Google. Name, Link zur eigenen Website, Adresse oder Telefonnummer können weiterhin sichtbar sein. Auch Beobachtungen von Experten zeigen, dass Google weiterhin ein eigenes Modul für Hotel-Websites vorsieht. Aber die direkte Darstellung wird funktional ärmer. Wer Preise, Verfügbarkeiten oder Vergleichsmöglichkeiten bequem sehen will, wird stärker zu den darüber platzierten Vermittlungs- oder Vergleichsdiensten gelenkt.
Google bezeichnet diese Änderungen als massive Verschlechterung der Suche und argumentiert, die EU-Regeln würden Online-Vermittler auf Kosten lokaler Unternehmen stärken. Diese Aussage ist offenkundig interessengeleitet. Google verteidigt ein Produktdesign, das den eigenen Hotel- und Reisediensten eine zentrale Rolle gegeben hat und mit dem der Konzern zugleich Werbeerlöse erzielt. Trotzdem darf man die Warnung von Google nicht allein deshalb verwerfen. Denn der ökonomische Mechanismus dahinter ist plausibel und teilweise bereits messbar.
Warum weniger Sichtbarkeit für den Direktvertrieb teuer werden kann
Für ein Hotel ist nicht jeder Buchungskanal gleich viel wert. Eine Buchung über die eigene Website kostet zwar ebenfalls Geld – für Website, Booking Engine, Marketing, Metasearch oder Suchmaschinenwerbung. Dennoch behält das Hotel beim Direktvertrieb grundsätzlich mehr Kontrolle über Preis, Gastbeziehung, Zusatzverkauf und Daten. Bei einer OTA-Buchung kommt eine Vermittlungsprovision hinzu, und ein Teil der Kundenbeziehung liegt beim Plattformanbieter.
Wenn ein Gast bei Google direkt vom Suchergebnis auf die Hotelwebsite gelangt, ist der Weg zum Direktverkauf kurz. Wird zwischen Suchmaschine und Hotel eine weitere Plattform geschoben, verändert sich dieser Weg. Der Gast klickt zuerst auf Booking.com oder einen anderen Vermittler, vergleicht dort und bucht möglicherweise dort. Das Hotel verliert die Buchung nicht zwingend – aber aus einer direkten Buchung kann eine vermittelte Buchung werden. Für das Haus bedeutet das höhere Distributionskosten und eine stärkere Abhängigkeit von Plattformen.
Vor allem kleinere und unabhängige Hotels sind empfindlich gegenüber solchen Verschiebungen. Eine internationale Kette kann ihre Marke mit grossen Marketingbudgets stärken, Treueprogramme einsetzen und Nachfrage gezielt in eigene Kanäle lenken. Ein einzelnes Ferien- oder Stadthotel hat diese Möglichkeiten nur begrenzt. Für viele unabhängige Häuser war die prominente Darstellung in Google deshalb ein vergleichsweise effizienter Weg, neben Booking.com sichtbar zu bleiben.
Die Struktur des europäischen OTA-Marktes verschärft dieses Problem. Laut der HOTREC Hotel Distribution Study 2024 entfielen im Referenzjahr 2023 rund 71 Prozent des OTA-Marktes auf Booking, knapp 15 Prozent auf Expedia. Die EU-Kommission selbst hat in einem Wettbewerbsverfahren festgestellt, dass Booking im Europäischen Wirtschaftsraum eine dominante Stellung im Markt für Hotel-OTAs besitzt, mit Marktanteilen von über 60 Prozent und ausgeprägten Netzwerkeffekten. Booking ist also keineswegs ein kleiner Herausforderer, den Brüssel gegen einen übermächtigen Google-Konzern schützen müsste.
Ist die Warnung von Google mit Zahlen belegt?
Google verweist seit 2024 auf erhebliche Verluste beim direkten Buchungsverkehr. Der Konzern erklärte, frühere DMA-Anpassungen hätten bei europäischen Reiseanbietern zu Rückgängen von bis zu 30 Prozent bei kostenlosen direkten Buchungsklicks geführt. In einem eigenen Test in Deutschland, Belgien und Estland entfernte Google Ende 2024 vorübergehend verschiedene Hotel-Funktionen. Laut Google verloren Hotels dabei mehr als zehn Prozent ihres Traffics, während der Verkehr zu Vermittlern weitgehend stabil blieb.
Diese Zahlen sind relevant, aber sie haben einen Haken: Sie stammen von Google selbst. Google ist Partei im Verfahren und hat ein starkes Interesse daran zu zeigen, dass regulatorische Eingriffe Nutzern und Unternehmen schaden. Die Daten sind nicht wertlos, aber sie sind keine neutrale Wirkungsanalyse.
Interessanter ist deshalb ein Blick auf Daten ausserhalb von Google. Der Hoteltechnologie- und Distributionsanbieter Mirai untersuchte 2024 Daten von mehr als 3000 beziehungsweise in einer früheren Auswertung 3450 Hotels. Direkt nach den ersten DMA-Änderungen zeigte sich bei Google Hotel Ads in den betroffenen EU-Märkten tatsächlich ein massiver Rückgang der Klicks und der dort generierten Direktbuchungen. In einer späteren, breiter angelegten Analyse relativierte Mirai jedoch das dramatische Bild. Ein grosser Teil des Verlusts in Google Hotels wurde durch andere Google-Platzierungen – bezahlte Suche und organische Suche – sowie in kleinerem Umfang durch andere Metasuchmaschinen aufgefangen. Der Nettoeffekt auf die gesamten Direktreservierungen wurde auf rund minus 0,8 Prozent geschätzt.
Das ist ein wichtiger Unterschied. Es wäre unseriös, aus Googles «bis zu 30 Prozent» abzuleiten, Hotels hätten wegen des DMA generell 30 Prozent ihrer Direktbuchungen verloren. Dafür gibt es keine belastbare Grundlage. Gleichzeitig bestätigt die Mirai-Analyse die Richtung des Effekts: Google Hotels verlor als Quelle des Direktvertriebs deutlich an Gewicht, und ein Teil der Nachfrage dürfte in stärker intermediierte Kanäle gewandert sein. Für Hotels kann selbst ein relativ kleiner prozentualer Kanalshift relevant sein, weil sich damit die Distributionskosten verändern.
Noch wichtiger: Für die seit 8. September 2026 ausgerollte neue Darstellung gibt es derzeit noch keine unabhängige Langzeitmessung. Wer heute behauptet, Booking werde dadurch definitiv um einen bestimmten Prozentsatz wachsen, spekuliert. Seriös ist aber die Aussage, dass die neue Anordnung die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Nutzer zuerst bei einem Vermittler landen.
Profitieren Booking und Expedia also tatsächlich?
Wahrscheinlich ja – zumindest relativ. Aber «profitieren» muss präzise verstanden werden. Es bedeutet nicht zwingend, dass Booking und Expedia sofort mehr Gesamtbuchungen erzielen. Wenn durch eine schlechtere Nutzerführung insgesamt weniger Menschen klicken, kann der gesamte Kuchen kleiner werden. Schon Googles eigener Test von 2024 deutete darauf hin: Der Hotel-Traffic fiel, während der Traffic der Vermittler ungefähr stabil blieb. Auch das wäre ein relativer Gewinn für die OTAs, weil ihre Position gegenüber dem Direktkanal stärker wird.
Zudem profitieren nicht alle Vermittler gleich. Booking.com ist in Europa mit grossem Abstand der stärkste OTA. Wer mehr Sichtbarkeit für die Kategorie «Vergleichs- und Vermittlungsdienste» schafft, schafft nicht automatisch Vielfalt. Aufgrund von Markenbekanntheit, Reichweite, Daten, Werbebudget und Netzwerkeffekten ist es wahrscheinlich, dass ein grosser Teil des zusätzlichen Nutzens bei den bereits führenden Plattformen landet. In der Praxis dürfte deshalb vor allem Booking von einer Verschiebung zugunsten der OTA-Ebene profitieren. Expedia kann ebenfalls gewinnen, spielt in Europa aber eine deutlich kleinere Rolle.
Genau hier liegt die stärkste Version der kritischen These: Eine Regulierung, die die Macht eines Gatekeepers begrenzen will, kann in einem konkreten Marktsegment die relative Position eines anderen Gatekeepers stärken. Booking.com wurde von der EU bereits 2024 selbst als Gatekeeper nach dem DMA eingestuft. Seit November 2024 muss Booking unter anderem zulassen, dass Hotels auf ihren eigenen Websites bessere Preise und Bedingungen anbieten; Paritätsklauseln sind unter dem DMA untersagt. Die EU ist sich der Marktmacht von Booking also durchaus bewusst.
Die politische Ironie bleibt trotzdem bestehen. Brüssel versucht gleichzeitig, Google daran zu hindern, eigene Dienste zu bevorzugen, und Booking daran zu hindern, Hotels über seine Plattformregeln zu stark zu binden. Wenn die Umsetzung der ersten Massnahme aber dazu führt, dass Gäste häufiger bei Booking landen, muss die zweite Massnahme umso mehr leisten. Das ist kein Beweis für eine «völlig widersprüchliche EU», aber sehr wohl ein Beispiel dafür, wie Plattformregulierung unbeabsichtigte Nebenwirkungen erzeugen kann.

Warum «Die EU schenkt Booking den Markt» zu einfach wäre
Für eine faire Analyse muss man auch Googles Rolle kritisch betrachten. Die EU hat Google nicht öffentlich vorgeschrieben: «Setzt Booking.com über die Hotels.» Die rechtliche Vorgabe lautet, eigene Dienste nicht besser zu behandeln als vergleichbare Drittanbieter und bei Rankings faire, transparente und nicht diskriminierende Bedingungen anzuwenden. Wie Google seine Suchoberfläche innerhalb dieser Vorgaben konkret gestaltet, ist Teil der Compliance-Umsetzung und wird von der Kommission weiter beurteilt.
Damit verteilt sich die Verantwortung. Der DMA schafft den regulatorischen Rahmen und erzwingt Veränderungen. Google entscheidet aber, wie diese Veränderungen technisch und gestalterisch umgesetzt werden. Wenn Google aus einem reichhaltigen Direktmodul ein funktional stark reduziertes Verzeichnis macht, ist das nicht automatisch die einzig denkbare Form der DMA-Compliance. Die EU-Kommission wiederum muss sich daran messen lassen, ob sie bei der Durchsetzung nur auf formale Gleichbehandlung zwischen Plattformen schaut oder auch die realen Folgen für Leistungsträger, Nutzer und Wettbewerb berücksichtigt.
Auch die ursprüngliche Kritik an Google war nicht erfunden. Wer die allgemeine Suche kontrolliert und gleichzeitig eigene Hotel-, Flug- oder Shoppingdienste betreibt, kann seine Gatekeeper-Position nutzen, um benachbarte Märkte zu beeinflussen. Ein Hotel kann also gleichzeitig von Google als direktem Traffic-Lieferanten profitieren und dennoch ein Interesse daran haben, dass Google seine dominante Stellung nicht missbraucht. Das eine schliesst das andere nicht aus.
Das eigentliche Paradox: Der Hotelier ist nicht automatisch der Gewinner von «mehr Wettbewerb»
Die Debatte zeigt ein grundsätzliches Problem digitaler Regulierung. «Mehr Wettbewerb» zwischen Plattformen ist nicht automatisch dasselbe wie «mehr Unabhängigkeit» für die Unternehmen, die auf diesen Plattformen verkaufen.
Aus Sicht des DMA konkurrieren Google, Vergleichsdienste und Vermittlungsplattformen um digitale Zugänge und Sichtbarkeit. Aus Sicht des Hoteliers konkurriert das eigene Haus aber mit anderen Hotels um den Gast – und gleichzeitig mit allen Vermittlern um den direkten Kundenkontakt. Ein regulatorischer Erfolg für einen Vergleichsdienst kann deshalb ein wirtschaftlicher Nachteil für den direkten Hotelvertrieb sein.
Das lässt sich mit einem einfachen Bild erklären: Die EU will verhindern, dass der Besitzer eines Einkaufszentrums sein eigenes Reisebüro immer direkt am Eingang platziert. Also muss er konkurrierenden Reisebüros bessere Plätze geben. Für das kleine Hotel, das seinen Prospekt bisher ebenfalls gut sichtbar am Eingang auslegen konnte, ist damit aber noch nichts gewonnen. Wenn nun vor allem die grössten Reisebüros die besten Flächen erhalten und der Prospekt des Hotels weiter nach hinten wandert, ist der Wettbewerb zwischen den Plattformen vielleicht fairer – der Direktzugang des Hotels zum Gast aber schlechter.
Deshalb sollte die Frage nicht lauten, ob Google oder die EU «recht» hat. Die entscheidende Frage ist: Führt die konkrete Umsetzung zu mehr Wahlfreiheit für den Gast und zu mehr Wettbewerb um die Buchung – oder verschiebt sie nur Marktmacht von einer Plattform zur nächsten?

Wie weit kann man die These von der widersprüchlichen EU treiben?
Für einen pointierten Report kann man diese These durchaus aufnehmen: Die EU riskiert, mit einer Massnahme gegen die Marktmacht von Google die ohnehin starke Stellung von Booking.com im Hotelvertrieb weiter zu festigen. Diese These ist durch die Marktstruktur, die neue Suchdarstellung und frühere Messungen plausibel gestützt.
Man sollte sie aber nicht als endgültig bewiesene Tatsache formulieren. Drei Einschränkungen sind wichtig. Erstens: Die aktuelle Änderung vom September 2026 ist zu neu, um ihre Wirkung unabhängig und belastbar zu messen. Zweitens: Google ist keine neutrale Quelle, sondern verteidigt ein eigenes Geschäftsmodell. Drittens: Die EU bekämpft Booking.com ebenfalls als Gatekeeper und hat mit dem Verbot von Paritätsklauseln gerade eine Regel durchgesetzt, die den Direktvertrieb der Hotels stärken soll.
Die präzisere Kritik lautet deshalb nicht: «Die EU schützt Booking und schadet den Hotels.» Sie lautet: «Die EU verfolgt mit dem DMA legitime Wettbewerbsziele, riskiert aber bei der konkreten Umsetzung in der Hotelsuche einen regulatorischen Bumerang: Weniger Selbstbevorzugung durch Google kann zu mehr Abhängigkeit von dominanten OTAs führen.»
Diese Formulierung ist sachlich stärker, weil sie die Widersprüchlichkeit nicht als Absicht unterstellt, sondern als Zielkonflikt beschreibt.
Was das für unabhängige Hotels bedeutet
Für Hoteliers ist die Auseinandersetzung in Brüssel keine abstrakte Tech-Debatte. Sie betrifft die Kosten jeder einzelnen Buchung. Wenn die Sichtbarkeit des Direktkanals in Google sinkt, wird es wichtiger, die eigene Marke und Website so stark zu machen, dass Gäste bewusst nach dem Hotel suchen und direkt buchen. Gleichzeitig wächst die Bedeutung einer sauberen technischen Anbindung an Google, Metasuchmaschinen und die eigene Booking Engine, damit Preise und Verfügbarkeiten dort erscheinen, wo Google sie weiterhin zulässt.
Hotels sollten ausserdem ihre Distribution nicht nur nach Umsatz, sondern nach Nettowert steuern. Eine zusätzliche OTA-Buchung kann betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, wenn sie Nachfrage bringt, die sonst nicht entstanden wäre. Problematisch ist sie dort, wo sie lediglich eine Buchung ersetzt, die der Gast zuvor direkt vorgenommen hätte. Genau diese sogenannte Kanalverschiebung ist im aktuellen Google-DMA-Streit die heikle Grösse.
Für Branchenverbände ergibt sich daraus ebenfalls eine klare Aufgabe. Sie sollten in Brüssel nicht nur gegen einzelne Plattformpraktiken argumentieren, sondern stärker auf die Wechselwirkungen zwischen den Plattformen hinweisen. Eine Regulierung von Google Search kann nicht isoliert von der Marktmacht der OTAs betrachtet werden. Wer den Zugang zum Gast neu ordnet, muss messen, wo der Traffic, die Buchung und die Marge am Ende tatsächlich landen.
Fazit: Richtige Absicht, riskante Nebenwirkung
Google übertreibt, wenn der Konzern aus einzelnen Messungen eine einfache Erzählung konstruiert, wonach der DMA zwangsläufig Hotels schädigt und Vermittler zu Gewinnern macht. Die verfügbaren unabhängigen Daten zeigen ein differenzierteres Bild. Frühere DMA-Änderungen haben Google Hotels als Direktbuchungskanal deutlich geschwächt, doch ein grosser Teil der Verluste wurde über andere direkte Kanäle aufgefangen. Von einem Zusammenbruch des Direktvertriebs kann keine Rede sein.
Trotzdem trifft Google einen wunden Punkt. Wenn spezialisierte Vermittler in der Suche prominenter erscheinen und die direkten Hotelresultate gleichzeitig weniger reichhaltig werden, steigt das Risiko einer Verschiebung vom Direktverkauf zur OTA-Buchung. Und weil der OTA-Markt in Europa extrem konzentriert ist, dürfte davon vor allem Booking.com profitieren – also genau ein Unternehmen, das die EU selbst als Gatekeeper reguliert.
Die zugespitzte These ist deshalb tragfähig, wenn man sie sauber formuliert: Die EU will mit dem DMA Marktmacht begrenzen, kann aber in der Hotelsuche unbeabsichtigt Marktmacht verlagern. Für unabhängige Hotels wäre das ein schlechtes Ergebnis. Nicht weil Google zwingend recht hat, sondern weil eine Regulierung, die nur das Verhältnis zwischen grossen Plattformen betrachtet, leicht übersieht, wer ganz am Ende der digitalen Wertschöpfungskette die Rechnung bezahlt.
Der Erfolg des DMA sollte deshalb nicht daran gemessen werden, ob Google weniger eigene Module zeigt oder Vergleichsdienste mehr Sichtbarkeit erhalten. Entscheidend ist, ob Gäste tatsächlich mehr Wahlfreiheit haben, ob Hotels ihren Direktzugang zum Kunden behalten und ob die Abhängigkeit von einzelnen dominanten Plattformen insgesamt sinkt. Genau daran muss Brüssel die nächste Phase der Umsetzung messen.
Quellen: Europäische Kommission, 23. Juli 2026: Entscheid und Bussen gegen Google wegen Verstössen gegen den Digital Markets Act. Reuters, 8. September 2026: Bericht über den Umbau der europäischen Google-Suchergebnisse und die Auswirkungen auf spezialisierte Suchdienste, Hotels und andere lokale Anbieter. Google, 26. November und 12. Dezember 2024 sowie 25. September 2025: Stellungnahmen zur DMA-Umsetzung und Daten aus dem Hotel-Suchtest in Deutschland, Belgien und Estland.
HOTREC / HES-SO Valais-Wallis, Hotel Distribution Study 2024, Referenzjahr 2023: Marktanteile und Abhängigkeit europäischer Hotels von OTAs.
Europäische Kommission / EUR-Lex, Wettbewerbsbeurteilung Booking/Etraveli: Feststellung einer dominanten Stellung von Booking im EWR-Hotel-OTA-Markt.
Europäische Kommission, 13. Mai und 14. November 2024: Einstufung von Booking.com als Gatekeeper und Beginn der DMA-Pflichten, darunter das Verbot von Paritätsklauseln.
Mai, Juni und Oktober 2024: Analysen zum Einfluss der DMA-Änderungen auf Google Hotels, Direktbuchungen und Kanalverschiebungen.
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