Mehr als 10’000 Hotels in Europa – darunter auch etwa 300 Häuser aus der Schweiz – fordern Schadenersatz von Booking.com. Die Betriebe werfen dem weltgrößten Hotelbuchungsportal vor, sie über Jahre daran gehindert zu haben, günstigere Direktpreise anzubieten. Die Initiative wird von der europäischen Hotelallianz Hotrec und 30 nationalen Verbänden unterstützt. Hotel Inside führte ein Interview mit IHA-Geschäftsführer Markus Luthe.

Markus Luthe (Diplom-Volkswirt) ist seit 2005 Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Neben seinen Aufgaben im Lobbying und Networking ist er im Branchenverband der Hotellerie in Deutschland insbesondere für die Bereiche Qualität, Digitalisierung und Distribution zuständig.
Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) zeichnet er seit Einführung der Deutschen Hotelklassifizierung im Jahr 1996 für die Hotelsterne verantwortlich. Seit 2021 ist Luthe zudem Präsident der europäischen Hotelstars Union AISBL.
Im Jahr 2010 wurde Luthe erstmals in das Executive Committee von HOTREC Hospitality Europe gewählt, dem er seitdem angehört. Dort ist er als Vorsitzender Distribution Working Group erster Ansprechpartner seiner europäischen Kolleginnen und Kollegen in Vertriebsfragen.

Fragen an Markus Luthe
Markus Luthe, der Europäische Gerichtshof (Urteil C‑264/23) stärkte die Ansprüche deutscher Hotels gegenüber Booking.com, indem er die Bestpreisklauseln als kartellrechtswidrig einstufte. Wie sehen Sie die aktuellen Auswirkungen dieses Urteils auf die Hotellerie in Deutschland?
Nun, das deutsche Bundeskartellamt hat Booking.com bereits im Jahr 2015 die Verwendung von engen wie breiten Bestpreisklauseln untersagt. Der Bundesgerichtshof hat diese Verfügung 2021 für Deutschland höchstrichterlich bestätigt. Daraufhin haben rund 2.000 deutsche Hotels von Booking.com Schadenersatz für die jahrzehntelang ausgeübte wettbewerbswidrige Praxis gefordert. Booking.com brach die Verhandlungen hierüber einseitig ab und verklagte 300 der 2.000 deutschen Hotels vor dem Bezirksgericht Amsterdam auf Unterlassung, die übrigen 1.700 zogen vor das Landgericht Berlin und verklagten ihrerseits Booking.com auf Schadenersatz. Die Amsterdamer Richterinnen legten ihrerseits zwei Grundsatzfragen in einem Vorabentscheidungsersuchen dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vor, der in seiner Entscheidung vom 19. September 2024 das Vorgehen der deutschen Kartellwächter bekräftigte. Nun blicken wir am 24. September 2025 dem Urteil des Bezirksgerichts Amsterdam und am 16. Dezember 2025 dem des Landgerichts Berlin zuversichtlich entgegen.
In der Schweiz verklagen nun aktuell rund 300 Hoteliers den erfolgreichen Online-Giganten. Auch hier werden seitens der Branche und der Verbände die wachsende Macht und die steigenden Gebühren kritisiert. Wie bewerten Sie die Situation?
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs steht nun für alle Hoteliers in Europa zweifellos fest, dass die Bestpreisklauseln von Booking.com kartellrechtswidrig waren. Aus diesem Grund unterstützen mehr als 30 Hotelverbände aus ganz Europa, darunter auch HotellerieSuisse und Gastrosuisse, eine pan-europäische Sammelklage gegen Booking.com auf Schadenersatz vor dem Bezirksgericht Amsterdam. An dieser Sammelklage können Hotels aus dem EWR kosten- und risikolos teilnehmen. Mehr als 10.000 Hotels haben sich bereits registriert und wegen der anhaltend hohen Nachfrage wurde die Registrierungsfrist um vier Wochen bis zum 29. August 2025 verlängert, damit alle interessierten Hotels trotz Hochsaison eine angemessene Chance zur Teilnahme haben.
Das Hotelklassifikationssystem der Hotelstars Union hatte zum ersten Juli 2024 neue Kriterien eingeführt, beispielsweise in den Bereichen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Inwieweit unterstützt oder behindert Booking.com durch seine verschiedenen „Klassen“ oder „Kategorien“ die Sichtbarkeit und verbindliche Darstellung dieser Klassifizierungsstandards – gerade auch im Schweizer Markt?
Die Darstellung der Klassifizierungsstandards durch Booking.com ist alles andere als transparent und verbraucherfreundlich. Noch immer werden Hotels zu häufig mit Sternen dargestellt, obwohl sie keine gültige Hotelklassifizierung aufweisen. Auch die Vermengung von offiziellen Sternen und nach eigenem Gutdünken vergebenen „Pünktlis“ bei den Suchanfragen und Such-Ergebnissen verwirrt den Verbraucher und verärgert die Hoteliers, die sich einem transparenten Klassifizierungsverfahren unterzogen haben. Wir drängen Booking.com auch hier, endlich europaweit Abhilfe zu schaffen.
Hinweis: Das Interview mit Markus Luthe wurde schriftlich geführt.

Hotel Inside Background: Mehr als 10’000 Hotels in Europa klagen gegen Booking.com
Mehr als 10’000 Hotels in Europa – darunter auch etwa 300 Häuser in der Schweiz – fordern Schadenersatz von Booking.com. Die Betriebe werfen dem weltgrößten Hotelbuchungsportal vor, sie über Jahre daran gehindert zu haben, günstigere Direktpreise anzubieten. Die Initiative wird von der europäischen Hotelallianz Hotrec und über 30 nationalen Verbänden unterstützt – darunter der Hotelverband Deutschland (IHA), HotellerieSuisse und Gastrosuisse. Die Organisatoren sprechen von einer der größten juristischen Auseinandersetzungen der Branche.
Was werfen Hotels Booking.com vor?
Im Zentrum stehen sogenannte Bestpreisklauseln. Diese verpflichteten Hotels lange Zeit, ihre Zimmer nicht günstiger als auf Booking.com anzubieten – auch nicht auf der eigenen Website. Aus Sicht der Hotelverbände haben solche Klauseln die Preishoheit der Betriebe beschnitten, den Wettbewerb eingeschränkt und Direktbuchungen verdrängt. «Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern», sagte der Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi, Alessandro Nucara.
Booking.com hingegen widerspricht – inhaltlich wie formal. Zum einen bestreitet das Unternehmen, bislang eine offizielle Klage erhalten zu haben. «Es handelt sich um eine Ankündigung von Hotrec, nicht um eine eingereichte Sammelklage», teilte das Unternehmen mit. Zum anderen weist Booking.com zentrale rechtliche Argumente der Hotelverbände zurück – insbesondere die Auslegung eines EuGH-Urteils vom September 2024.
Die Schadenersatzforderungen der Sammelklage beziehen sich laut Hotrec auf den Zeitraum von 2004 bis 2024. Die Teilnahme sei für Hotels kostenfrei und risikolos. «Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch», sagt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. Wegen der großen Resonanz sei die Anmeldefrist bis zum 29. August verlängert worden.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland, gegründet 1992. Er ist einer der beiden Fachverbände im Rahmen des DEHOGA Bundesverbands und bündelt die Interessen der Hotellerie auf nationaler sowie europäischer Ebene gegenüber Politik und Öffentlichkeit.
Laut dem Lobbyregister des Deutschen Bundestages hatte der IHA am 7. April 2025 insgesamt 1.570 Mitglieder (33 natürliche und 1.537 juristische Personen oder Organisationen).Öffentlich kommuniziert der IHA meist ca. 1.650 Mitglieder, darunter führende Hotels aus Individual‑, Kooperations‑ und Kettenhotellerie mit insgesamt rund 210.000 Zimmern.
Funktionen & Aufgaben des Verbandes:
– Lobbyarbeit für die deutsche Hotellerie: Stellungnahmen zu Gesetzgebungsprozessen, politische Anhörungen, Gestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen.
– Fachverband im DEHOGA seit 2001, Vernetzung mit Organisationen wie DZT, BTW und HOTREC.
– Dienstleistungen für Mitglieder: Publikationen, Benchmarking, Marketingtools, Rahmenabkommen, Fachtagungen.
Überblick
Name: Hotelverband Deutschland (IHA)
Gründung: 1992
Mitgliederzahl: ca. 1.570 (offizieller Stand 07.04.2025); öffentlich häufig mit ca. 1.650 angegeben
Mitglieder: Hotels aus Individual‑, Ketten‑ und Kooperationshotellerie, bundesweit
Hauptaufgabe: Interessenvertretung, Lobbyarbeit, Branchennetzwerk
Leistungen: Publikationen, Marketingtools, Events, Benchmarking, Rahmenverträge.